DSGVO-Auskunftsansprüche als Vorstufe von Schadensersatzforderungen

von Tim Wybitul und Johannes Zhou

Aktuelle Rechtsprechung des EuGH zu Art. 15 und Art. 82 DSGVO

Unternehmen sehen sich immer mehr Auskunftsansprüchen über pass away Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 15 DSGVO ausgesetzt. In der Praxis fordern Kläger dann später oft Ersatz immaterieller Schäden nach Art. 82 DSGVO wegen (vermeintlich) unvollständiger oder verspäteter Auskünfte. Der EuGH bestärkt diese Entwicklung, indem er pass away Voraussetzungen von Art. 15 und 82 DSGVO in seinen ersten Entscheidungen hierzu weit auslegt. Damit stellt der EuGH zum einen hohe Anforderungen an die vollständige Erteilung einer Auskunft. Zum anderen dürfte diese Rechtsprechung es Klägervertretern und entsprechend spezialisierten Rechtsdienstleistern künftig erleichtern, massenhaft Schadensersatzforderungen wegen möglichen DSGVO-Verstößen gegen Unternehmen geltend zu machen.

Eine kritische Einordnung können Sie in der aktuellen Ausgabe des Betriebs-Beraters hier abrufen.

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